V. 2.9
Verjährung, Jnterpellation oder Unterbrechung siehe Verjährung, unterbrochene
Verjährung, interrumpirte siehe Praescriptio exstincta und Verjährung, unterbrochene
Verjährung, kräfftige siehe Verjährung
Verjährung, längste oder die Verjährung, so binnen 30 oder 40 Jahren geschiehet
Verjährung, lange oder die Verjährung, so zehn oder zwanzig Jahre Zeit erfordert
Verjährung, lauffende siehe Praescriptio currens
Verjährung, legale oder rechtmäßige siehe Verjährung
Verjährung, mangelhaffte oder ungültige siehe Verjährung, und Verjährung, unterbrochene
Verjährung, nachbleibende oder ceßirende siehe Praescriptio cessans
Verjährung, nachtheilige siehe Praescriptio odiosa, wie auch Verjährung
Verjährung, neun monatliche siehe Zeit von neun Monaten
Verjährung, neuntägige siehe Zeit von neun Tagen
Verjährung, neun und zwantzig jährige siehe Zeit von neun und zwantzig Jahren
Verjährung, neunzig tägige siehe Zeit von neunzig Tagen
Verjährung, nichtige oder erloschene siehe Praescriptio extincta
Verjährung, nützliche siehe Praescriptio favorabilis, wie auch Verjährung
Verjährung, odiöse siehe Praescriptio odiosa wie auch Verjährung
Verjährung, opponirte oder vorgeschützte siehe Exceptio Praescriptionis
Verjährung, Opponirung oder Exception der siehe Exceptio Praescriptionis
Verjährung, ordentliche siehe Verjährung, und Verjähtung von undencklichen Zeiten her
Verjährung, permittirte oder eine in denen Rechten vergönnte Verjährung siehe Verjährung
Verjährung, Präsumtion oder Vermuthung der siehe Verjährung
Verjährung, prätendirte oder vorgeschützte siehe Exceptio Praescriptionis
Verjährung, probirte oder bewiesene siehe Verjährung
Verjährung, profitable oder günstige siehe Praescriptio favorabilis
Verjährung, Protestation wider die siehe Verjährung, unterbrochene
Verjährung, quiescirende oder ceßirende siehe Praescriptio cessans
Verjährung, zu Recht beständige siehe Verjährung
Verjährung, rechtmäßige siehe Verjährung
Verjährung, zu Recht nicht beständige siehe Praescriptio exstincta
Verjährung, rescindirte siehe Praescriptio exstincta, und Verjährung, unterbrochene
Verjährung, Restitution wider die siehe Verjährung, und Setzung in den vorigen Stand
Verjährung, ruhende oder ceßirende siehe Praescriptio cessans
Verjährung, rückgängige oder erloschene siehe Praescriptio exstincta
Verjährung, Sächsische oder Verjährung nach Sachsen-Recht siehe Verjährung
Verjährung, schädliche siehe Praescriptio odiosa wie auch Verjährung
Verjährung, schlaffende oder ceßirende siehe Praescriptio cessans
Verjährung, Schutzwehr oder Exception der siehe Exceptio Praescriptionis
Ein Projekt von
Gefördert durch