V. 2.9
Nachfolge oder Erb-Folge fremder und ausser ihrem Vaterlande verstorbener Personen siehe Nachfolge des Fisci
Nachfolge oder Erb-Folge derer Freygelassenen
Nachfolge derer Fürstlichen Personen in der Regierung siehe Erb-Folge eines Reichs
Nachfolge oder Erb-Folge gebrechlicher Personen siehe Nachfolge elender Personen
Nachfolge oder Erb-Folge einer gantzen Gemeine
Nachfolge oder Erb-Folge in der Gerade siehe Nachfolge derer Bluts-Freunde und Anverwandten in aufsteigender Linie, wie auch derer Seiten-Freunde
Nachfolge oder Erb-Folge nach denen Geschlechtern siehe Nachfolge derer Bluts-Freunde und Anverwandten in aufsteigender Linie
Nachfolge oder Erb-Folge derer Geschwister-Kinder siehe Nachfolge derer Bluts-Freunde und Anverwandten in aufsteigender Linie ingleichen derer Seiten-Freunde
Nachfolge oder Erb-Folge des Geschwisters siehe Nachfolge derer Seiten-Freunde
Nachfolge GOttes
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