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Bd. 47, Seite 0462.

V. 2.9

Bd. 47: Stichwörter auf Seite 462

Verjährung wider einen DrittenVerjährung wider einen Dritten siehe Verjährung

Verjährung derer QuelleVerjährung derer Quelle siehe Verjährung

Verjährung des EhebruchsVerjährung des Ehebruchs siehe Praescriptio adulterii

Verjährung der EhegelderVerjährung der Ehegelder siehe Verjährung

Verjährung in Ehren- oder Jnjurien-SachenVerjährung in Ehren- oder Jnjurien-Sachen siehe Verjährung, und Straffe, Milderung der

Verjährung des Eigenthums einer SacheVerjährung des Eigenthums einer Sache siehe Verjährung, und Dominium

Verjährung wider den Eigenthums-Herrn einer SacheVerjährung wider den Eigenthums-Herrn einer Sache siehe Verjährung

Verjährung von eilf MonatenVerjährung von eilf Monaten siehe Zeit von eilf Monaten

Verjährung von eilftehalb JahrenVerjährung von eilftehalb Jahren siehe Zeit von eilftehalb Jahren

Verjährung von einem JahreVerjährung von einem Jahre siehe Verjährung, und Zeit von einem Jahre

Verjährung von einem Jahre, sechs Wochen, und drey Tagen oder von Jahr und Tag

Verjährung von einem MonateVerjährung von einem Monate siehe Zeit von einem Monate

Verjährung von einem TageVerjährung von einem Tage siehe Zeit von einem Tage

Verjährung von einem Viertel-Jahre oder von drey Monaten

Verjährung von einer WocheVerjährung von einer Woche siehe Zeit von einer Woche

Verjährung der Einsetzung in den vorigen StandVerjährung der Einsetzung in den vorigen Stand siehe Verjährung

Verjährung der Einstands- oder Verkauffs-RechtsVerjährung der Einstands- oder Verkauffs-Rechts siehe Verjährung, und Retractus

Verjährung von ein und dreyßig Jahren oder dreyßig Jahren, Jahr und Tag

Verjährung von ein und zwantzig JahrenVerjährung von ein und zwantzig Jahren siehe Zeit von ein und zwantzig Jahren

Verjährung des Eltern-MordsVerjährung des Eltern-Mords siehe Verjährung, und Straffe, Milderung der

Verjährung einer entlehnten SacheVerjährung einer entlehnten Sache siehe Verjährung

Verjährung der Entschuldigung von der VormundschafftVerjährung der Entschuldigung von der Vormundschafft siehe Verjährung und Vormundschafft

Verjährung der Entwendung öffentlicher GelderVerjährung der Entwendung öffentlicher Gelder siehe Verjährung, und Straffe, Milderung der

Verjährung wider einen ErbenVerjährung wider einen Erben siehe Verjährung

Verjährung der in die Erb-Gerichte gehörigen JnjurienVerjährung der in die Erb-Gerichte gehörigen Jnjurien siehe Verjährung

Verjährung einer Erbschafft oder der Verlassenschafft eines verschlossenen Menschen

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