V. 2.9
Verjährung wider einen Dritten siehe Verjährung
Verjährung derer Quelle siehe Verjährung
Verjährung des Ehebruchs siehe Praescriptio adulterii
Verjährung der Ehegelder siehe Verjährung
Verjährung in Ehren- oder Jnjurien-Sachen siehe Verjährung, und Straffe, Milderung der
Verjährung des Eigenthums einer Sache siehe Verjährung, und Dominium
Verjährung wider den Eigenthums-Herrn einer Sache siehe Verjährung
Verjährung von eilf Monaten siehe Zeit von eilf Monaten
Verjährung von eilftehalb Jahren siehe Zeit von eilftehalb Jahren
Verjährung von einem Jahre siehe Verjährung, und Zeit von einem Jahre
Verjährung von einem Jahre, sechs Wochen, und drey Tagen oder von Jahr und Tag
Verjährung von einem Monate siehe Zeit von einem Monate
Verjährung von einem Tage siehe Zeit von einem Tage
Verjährung von einem Viertel-Jahre oder von drey Monaten
Verjährung von einer Woche siehe Zeit von einer Woche
Verjährung der Einsetzung in den vorigen Stand siehe Verjährung
Verjährung der Einstands- oder Verkauffs-Rechts siehe Verjährung, und Retractus
Verjährung von ein und dreyßig Jahren oder dreyßig Jahren, Jahr und Tag
Verjährung von ein und zwantzig Jahren siehe Zeit von ein und zwantzig Jahren
Verjährung des Eltern-Mords siehe Verjährung, und Straffe, Milderung der
Verjährung einer entlehnten Sache siehe Verjährung
Verjährung der Entschuldigung von der Vormundschafft siehe Verjährung und Vormundschafft
Verjährung der Entwendung öffentlicher Gelder siehe Verjährung, und Straffe, Milderung der
Verjährung wider einen Erben siehe Verjährung
Verjährung der in die Erb-Gerichte gehörigen Jnjurien siehe Verjährung
Verjährung einer Erbschafft oder der Verlassenschafft eines verschlossenen Menschen
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