V. 2.9
Verpflichtung wegen Antretung einer Erbschafft
Verpflichtung wegen anvertrauten Guts siehe Verpflichtung, dingliche
Verpflichtung denen Armen Gutes zu thun siehe Verpflichtung, eine unvollkommene
Verpflichtung zum Arrest oder zum bürgerlichen Gehorsam, Verbindung
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