V. 2.9
Wohlthat der Ausflucht wegen Jncompetentz eines Gerichts
Wohlthat der Ausflucht der Jnhabilität oder Untüchtigkeit siehe Exceptio Inhabilitatis wie auch Exceptio contra Actorem
Wohlthat der Ausflucht der Jnhabilität des Richters siehe Exceptio contra Judicem
Wohlthat der Ausflucht wegen Jnnebehaltung einer ihm nicht gebührenden Sache
Wohlthat der Ausflucht eines Jrrthums siehe Exceptio Errori
Wohlthat der Ausflucht des Jrrthums in einer Rechnung siehe Exceptio Erroris Calculi
Wohlthat der Ausflucht eines Jrrthums in der That siehe Exceptio in factum und Factum
Wohlthat der Ausflucht eines geschehenen Kauffs und Verkauffs siehe Exceptio rei venditae
Wohlthat der Ausflucht, daß Kläger an Beklagtens ordentliche Obrigkeit zu verweisen
Wohlthat der Ausflucht wider Klägers Person siehe Exceptio Inhabilitationis
Wohlthat der Ausflucht einer klagbar gewordenen Sache siehe Exceptio litis pendentis
Wohlthat der Ausflucht einer Klage siehe Exceptio Juris wie auch Actio
Wohlthat der Ausflucht, daß die Klage nicht Statt habe siehe Exceptio Vocti
Wohlthat der Ausflucht wider das Klag-Schreiben siehe Exceptio contra Libellum
Wohlthat der Ausflucht eines allzu kurtzen Terminus siehe Exceptio temporis
Wohlthat der Ausflucht wider das Libell oder Klag-Schreiben siehe Exceptio contra Libellum
Wohlthat der Ausflucht eines lieblosen Testaments siehe Quereta inusticiosi Testamenti
Wohlthat der Ausflucht einer litigiösen oder im Streite befangenen Sache
Wohlthat der Ausflucht der Litis-Pendentz siehe Exceptio Litis pendentis
Wohlthat der Ausflucht der geschehenen Loßsagung oder Verzicht
Wohlthat der Ausflucht eines lucrirenden oder gewinstlichen Handels
Wohlthat der Ausflucht wider das Mandat oder Gebot eines Richters
Wohlthat der Ausflucht wider das Mandat oder die Vollmacht eines Procuratorn oder Anwalds
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