V. 2.9
Vollmacht einer Weibs-Person siehe Vollmacht, gerichtliche desgleichen Weibs-Person
Vollmacht, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu suchen siehe Vollmacht, General-
Vollmacht, die Zahlung anzunehmen siehe Vollmacht, aussergerichtliche, Vollmacht, General-
Vollmacht über zukünfftige Sachen siehe Vollmacht
Vollmacht, Zusammenkünfften beyzuwohnen siehe Vollmacht, aussergerichtliche
Vollmar, eine Adeliche Familie
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