V. 2.9
Unmündigen, Curator eines siehe Unmündig
Unmündigen, Execution wieder die siehe Unmündig
Unmündigen, Eydesleistung der siehe Unmündig
Unmündigen, Restitution der siehe Setzung in den vorigen Stand
Unmündigen, Schenckung eines siehe Unmündig
Unmündigen, Stand der siehe Unmündig, und Stand
Unmündigen, Stipulation eines siehe Unmündig, Stipulation der Minderjährigen
Unmündigen, das Testament eines siehe Testament eines Mündleins
Unmündigen, Todschlag von einem siehe Todschlag und Straffe, Milderung der
Unmündigen, die Tutel der siehe Vormundschafft, und Unmündig
Unmündigen, Verjährung wider einen siehe Unmündig; Verjährung
Unmündigen, Verpflichtung eines siehe Unmündig
Unmündigen, Uibergebung durch einem siehe Unmündig und Uibergebung
Unmündigen, Vormundschafft der siehe Vormundschafft, und Unmündig
Unmündiges Alter oder Stand der Unmündigen siehe Unmündig
Unmündiger Chur-Printzen, die Tutel siehe Vormundschafft, rechtmäßige
Unmündiger Chur-Printzen, Tutorn siehe Vormundschafft, rechtmäßige
Unmündiger Chur-Printzen, die Vormunschafft siehe Vormundschafft, rechtmäßige
Unmündiger Chur-Printzen Vormünder siehe Vormundschafft, rechtmäßige
Unmündige Delinquenten siehe Straffe, Milderung der wie auch Minderjährig
Unmündiger Delinquenten, Straffe siehe Starffe, Milderung der wie auch Minderjährig
Unmündige Kinder siehe Unmündig
Unmündige Kinder, Vermächtniß vor siehe Legatum Alimentorum desgleichen Wayse
Unmündiger Kinder Geld siehe Mündel-Gelder und Mündlein wie auch Unmündig
Unmündiger Kinder Sachen siehe Unmündig, und Mündel-Geld wie auch Mündlein
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